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Home/Newscenter/Spielleiter verhängt Geldstrafe gegen Tübingens Kalaitzakis und Spielsperre und Geldstrafe gegen Berlins Koumadje

NewsSpielleiter verhängt Geldstrafe gegen Tübingens Kalaitzakis und Spielsperre und Geldstrafe gegen Berlins Koumadje

28. März 2024

Georgios Kalaitzakis (Tigers Tübingen) mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt / Khalifa Koumadje (ALBA BERLIN) mit einer Sperre von einem Pflichtspiel und einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt

Der Spielleiter der easyCredit Basketball Bundesliga (easyCredit BBL), Dirk Horstmann (Kamen), hat zum einen das Verhalten des Spielers Georgios Kalaitzakis im Spiel gegen die MHP RIESEN Ludwigsburg am 22. März 2024 sanktioniert und zum anderen das Verhalten des Spielers Khalifa Koumadje im Spiel gegen die NINERS Chemnitz am 25. März 2024.

Der Spieler Kalaitzakis der Tigers Tübingen erhält wegen einer Unsportlichkeit gegen einen Spieler eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro. Der Spieler Koumadje von ALBA BERLIN wird wegen einer Unsportlichkeit gegen einen Spieler für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält zudem eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro. Der Entscheidung des Spielleiters vorausgegangen waren jeweils Verstöße gegen die Sportdisziplin beider Spieler.

Georgios Kalaitzakis:

Der Spieler Kalaitzakiswurde in der 31. Spielminute (Restspielzeit neun Minuten im vierten Viertel) disqualifiziert. Vorausgegangen war eine Verteidigungssituation, in welcher er seinen Gegenspieler mit der linken Hand an der linken Hüfte berührte, was als persönliches Foul gepfiffen wurde. Nach Überprüfung durch das Instant Replay System (IRS) wurde die Aktion von den Schiedsrichtern (SR) als disqualifizierendes Foul geahndet, da sich der linke Fuß nicht natürlich im Rahmen der Verteidigungssituation bewegt habe, sondern es eine aktive Trittbewegung in Richtung des Gegenspielers gegeben habe.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Bewegtbilder (Videomitschnitt) ist die Spielleitung überzeugt, dass im Verhalten des Spielers Kalaitzakis keine Tätlichkeit vorliegt, sondern eine Unsportlichkeit, für die eine Geldstrafe von 2.000 Euro festgelegt wird. Bei der Höhe der Strafe ist zugunsten des Spielers berücksichtigt worden, dass er sein Fehlverhalten einsieht, sich für sein Verhalten entschuldigt und in der zurückliegenden Spielzeit nicht durch ein unsportliches Verhalten auffällig geworden ist.

Khalifa Koumadje:

Der Spieler Koumadje wurde in der vierten Spielminute (Restspielzeit 6:02 Minuten im ersten Viertel) disqualifiziert. Vorausgegangen war eine Reboundsituation unter dem gegnerischen Korb, in der die Spieler Koumadje (Berlin) und Jonas Richter (Chemnitz) zu Boden gingen. Als diese Szene mittels des Instant Replay Systems (IRS) überprüft wurde, erkannten die Schiedsrichter den Versuch des Spielers Koumadje einen Gegenspieler zu treten, woraufhin dieser disqualifiziert wurde.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Bewegtbilder (Videomitschnitt) kommt die Spielleitung zu der Auffassung, dass im Verhalten des Spielers Koumadje keine Tätlichkeit im Sinne der Sportrechtsprechung zu sehen ist. Gleichwohl muss sein Verhalten aber als Unsportlichkeit eingestuft werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Spieler Koumadje sein Fehlverhalten einsieht, aber in der zurückliegenden Spielzeit bereits durch unsportliches Verhalten auffällig geworden ist, hält die Spielleitung eine Sperre von einem Pflichtspiel und eine Geldstrafe von 2.000 Euro für geboten.

Die Entscheidungen ergehen nach § 21 Abs. 2 BBL-SO i. V. m. Ziffer 3.2.3 a) des Strafenkataloges BBL GmbH. Die Kostenentscheidungen ergehen gemäß § 25 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung.

Gegen die Entscheidungen können die Spieler binnen drei Tagen Berufung einlegen. Wird der Entscheidung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig. Sollte ein Rechtsmittel eingelegt werden, führt dies nicht zu einer aufschiebenden Wirkung.